Sehr geehrte Eltern,
auch in den kommenden Wochen vom 12.04. bis 30.04.2021 können wir aufgrund der hohen Inzidenzwerte nur eine Notbetreuung anbieten.
Am Ende dieser Zeit wird dann das weitere Vorgehen bekannt gegeben
Sollten Sie für Ihr Kind einen Platz in der Notbetreuung benötigen, geben Sie uns bitte kurz telefonisch oder per Mail Bescheid. Bitte bringen Sie das ausgefüllte Formular „Bestätigung Notbetreuung“ ins Kinderhaus mit.
Folgende Personengruppen können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen:
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Nutzen Sie hier das Formular „Bestätigung_Notbetreuung„ .
Foto: Kinderhaus Heining