Rechtlicher Auftrag - Zielvorgaben

  • Unsere Einrichtung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Kinder in ihrer frühesten Entwicklungsphase optimal zu fördern und zu fordern. Dabei gehen wir ganz individuell auf die Bedürfnisse jedes Einzelnen ein und versuchen jedes Individuum entsprechend seinem persönlichen Entwicklungsstand zu unterstützen. Dazu gehört auch die Umsetzung des § 8 a SGB III (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) sowie Art. 9a BayKiBiG (Kinderschutz) nach den vorgegebenen Richtlinien.

    Als Einrichtung haben wir sicherzustellen, dass unsere Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von uns betreuten Kinder eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird, die Eltern sowie das Kind in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. Wir tragen Sorge dafür, dass unsere Fachkräfte bei den Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.

    Die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit seiner Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) und wird vom Bayerischen Staat gefördert. Unsere Konzeption bezieht sich auf den Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP), die dazugehörige Handreichung für Kinder in den ersten drei Lebensjahren und die Bayerischen Leitlinien für Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit (BayBL).

    Mittlerweile wirken folgende Einflussgrößen unserer Zeit wesentliche auf die Entwicklung der Kinder, als auch auf unsere Aufgaben ein.

    So werden wir von einem

    • gesellschaftlichen Wandel geprägt, der sich in großer Geschwindigkeit weiter verändert,
    • demographischen Wandel, der Bezugspersonen und Familienstrukturen neu schafft,
    • kulturellen Wandel, der Kinder früh auch anderen Nationen näherbringt,
    • Wandel an die persönlichen Anforderungen, auf die Kinder künftig vorbereitet werden müssen,
    • Wandel an die Bildungsaufgaben, die sich global anpassen,
    • Wandel im Umfeld der Kinder, wie Armut, Migration, soziale Ausgrenzung.

    Um dieser Vielzahl von Veränderungen gerecht zu werden, gehen wir mit Ihnen, liebe Eltern eine Erziehungspartnerschaft ein.