Beitragsersatz auch für April und Mai 2021

14. April 2021

Sehr geehrte Eltern,

wie aus dem 416. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales hervorgeht, gibt es eine Fortsetzung des Beitragsersatzes für die Monate April und Mai 2021.

Somit werden wie auch schon in den Monaten Januar bis März 2021 alle Familien, die die Kinderbetreuung in Kitas an höchstens 5 Tagen im Monat nutzen, entlastet. Der Beitragsersatz wird unabhängig davon, ob die Einrichtung im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet ist oder aufgrund einer 7-Tage-Inzidenz über dem Wert 100 lediglich eine Notbetreuung anbietet, geleistet.

 

Für unsere Einrichtung bedeutet dies Folgendes:

– alle Kinder, die an höchstens 5 Tagen pro Monat (Januar- Mai 2021) im Kinderhaus betreut werden, bezahlen keinen Beitrag
– ab dem 6. Betreuungstag im Monat (Januar – Mai 2021) müssen die Elternbeiträge in voller Höhe erhoben werden
– auch die Beiträge für April und Mail 2021 können erst zu Beginn des Folgemonats abgebucht werden
– ab Juni 2021 werden für alle angemeldeten Kinder die Beiträge wie gewohnt erhoben

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Quelle: 416. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Foto: Kinderhaus Heininig

 

Weiterhin Notbetreuung bis 30.04.2021Testpflicht für Schulkinder