Kostenlose Selbsttests für Kinder unter 6 Jahren

13. Juni 2021

Liebe Eltern,

nachfolgend der Elternbrief des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales:

Auch für Kinder unter sechs Jahren sind inzwischen Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung zugelassen. Damit stehen jetzt für alle Altersklassen geeignete Selbsttests zur Verfügung. Der Freistaat Bayern ergänzt deshalb seine Teststrategie und ermöglicht allen Familien zweimal pro Woche eine kostenlose Selbsttestung der Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen.

Die Durchführung des Selbsttests ist freiwillig. Dennoch möchten wir Ihnen ans Herz legen, dieses kostenlose Angebot wahrzunehmen. Durch möglichst umfassende und engmaschige Tests können Infektionen zeitnah erkannt und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden. Durch Ihre Mitwirkung leisten Sie deshalb einen wichtigen Beitrag, um die Gesundheit aller Familien und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung zu schützen und damit auch die Betreuung Ihres Kindes nachhaltig zu sichern.

Wenn Sie das Angebot wahrnehmen möchten, erhalten Sie von Ihrer Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle insgesamt zwei Berechtigungsscheine. Sie erhalten die Berechtigungsscheine im Abstand von fünf Wochen (z.B. Schein 1 am 7. Juni 2021 und Schein 2 fünf Wochen später am 12. Juli 2021). Mit jedem Berechtigungsschein erhalten Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl kostenlos zehn Selbsttest-Kits für Ihr betreutes Kind. Ein Berechtigungsschein besteht dabei aus zwei Teilen. Bei der Einlösung verbleibt ein Teil des Berechtigungsscheins in der Apotheke. Der andere Teil des Berechtigungsscheins wird von der Apotheke gegengezeichnet. Diesen Teil geben Sie bitte an Ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zurück.

Den zweiten Berechtigungsschein erhalten Sie von Ihrer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle erst dann, wenn Sie den ersten Berechtigungsschein zurückgegeben haben.

Die Testung Ihrer Kinder wird von Ihnen zuhause durchgeführt. Wir empfehlen dabei eine möglichst gleichmäßige Verteilung der beiden Tests über die Woche (Bsp.: Testung am Montag und Donnerstag). Sie müssen das Testergebnis nicht dokumentieren und nicht der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle vorlegen. Die Durchführung der Selbsttests ist bei nicht eingeschulten Kindern keine Voraussetzung für den Besuch der Einrichtung.

Bitte beachten Sie aber, dass die Vorgaben für Kinder mit Krankheitssymptomen unverändert fortgelten (vgl. Übersicht zum Umgang mit Krankheitssymptomen). Ein negativer Selbsttest ist bei symptomatischen oder nach Erkrankung genesenen Kindern weiterhin nicht ausreichend für die (Wieder-)Zulassung zur Betreuung.

Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise:
Zeigt der Selbsttest Ihres Kindes ein positives Ergebnis, so sollten Sie sich und Ihre Familie sofort von anderen Personen absondern. Ein positives Ergebnis im Selbsttest sollte so schnell wie möglich durch einen PCR-Test bestätigt werden. Vereinbaren Sie daher umgehend über Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt, den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 oder das Gesundheitsamt eine PCR-Testung, um den Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion zu bestätigen.

Bitte nehmen Sie dieses Testangebot für ein sicheres Miteinander in der Kindertagesbetreuung wahr. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihr Referat V3 – Kindertagesbetreuung

WICHTIG!!!
Alle Familien, die für ihre im Kinderhaus betreuten Kinder (unter 6 Jahren) einen Berechtigungsschein für kostenlose Selbsttests benötigen, bitte bei der jeweiligen Gruppenleitung melden.

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Ausgabe der Berechtigungsscheine (Kindertageseinrichtungen):
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Ausgabe der Berechtigungsscheine (Kindertageseinrichtungen):
Mit der Bitte um Ausstellung eines Berechtigungsscheins willigen die Personensorgeberechtigten des betroffenen Kindes ein, dass die Kindertageseinrichtung die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Organisation und Verteilung der Selbsttests für Kinder verarbeitet. Die Kindertageseinrichtung dokumentiert, welches Kind einen Berechtigungsschein erhalten hat und ob dieser an die Kindertageseinrichtung zurückgeführt wurde. Zu Kontrollzwecken können die Daten im Falle des Verdachts der unrechtmäßigen Weitergabe der Berechtigungsscheine an die Aufsichtsbehörden weitergeben werden. Die Daten werden spätestens ein Jahr nach Ausstellung des Berechtigungsscheins gelöscht.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) EU-Datenschutz-Grundverordnung.

 

Foto: Florian Stelzer

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