Sehr geehrte Eltern,
wie aus dem aktuellen Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales hervorgeht, wird die Notbetreuung in den Kindertagesstätten bis zum 14. Februar 2021 verlängert.
Die seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Regelungen zur Notbetreuung gelten auch weiterhin:
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung werden grundsätzlich untersagt.
Folgende Personengruppen können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen:
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Sollten Sie für Ihr Kind einen Platz in der Notbetreuung benötigen, geben Sie uns bitte kurz telefonisch oder per Mail Bescheid. Bitte bringen Sie das ausgefüllte Formular „Bestätigung Notbetreuung“ ins Kinderhaus mit.
Nutzen Sie das Formular „Bestätigung_Notbetreuung“ .
Quelle: 379. und 386. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Foto: Kinderhaus Heining