Fortsetzung des Beitragsersatzes im März 2021

26. Februar 2021

Sehr geehrte Eltern,

wie aus dem 398. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales hervorgeht, gibt es eine Fortsetzung des Beitragsersatzes für den Monat März 2021.

Somit werden wie auch schon in den Monaten Januar und Februar 2021 alle Familien, die die Kinderbetreuung in Kitas an höchstens 5 Tagen im Monat nutzen, entlastet. Der Beitragsersatz wird unabhängig davon, ob die Einrichtung im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet ist oder aufgrund einer 7-Tage-Inzidenz über dem Wert 100 lediglich eine Notbetreuung anbietet, geleistet.

 

Für unsere Einrichtung bedeutet dies Folgendes:

– alle Kinder, die an höchstens 5 Tagen pro Monat (Januar- März 2021) im Kinderhaus betreut werden, bezahlen keinen Beitrag
– ab dem 6. Betreuungstag im Monat (Januar – März 2021) müssen die Elternbeiträge in voller Höhe erhoben werden
– die Beiträge für Februar und März 2021 können erst zu Beginn des Folgemonats abgebucht werden
– ab April 2021 werden die Beiträge wie gewohnt erhoben

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Quelle: 398. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Foto: Kinderhaus Heininig

 

Weiterhin eingeschränkter Regelbetrieb bis Mittwoch, den 10.03.2021Eingeschränkter Regelbetrieb bis Freitag, den 12.03.2021