Liebe Eltern,
die Betretungsverbote in Kindertageseinrichtungen stellen für viele Familien und auch für die Träger eine massive Belastungsprobe dar. Um die Verbreitung des Virus einzudämmen, besteht seit Montag dem 16. März 2020 ein Betretungsverbot für alle Kindertageseinrichtungen. Nach aktuellem Stand bleibt das Betretungsverbot aufrechterhalten und soll schrittweise abgebaut werden.
Für alle Eltern, die nicht unter die Kriterien der Notbetreuung fallen, besteht weiterhin die Frage nach der Zahlung der Elternbeiträge während des von der Bayerischen Staatsregierung angeordneten Betretungsverbotes. Die bayerische Staatsregierung übernimmt die Elternbeiträge für die Monate April, Mai und Juni für alle Eltern, die aufgrund des Betretungsverbots keine Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen können. Wird die Notbetreuung in Anspruch genommen, sind die Kita-Beiträge in der gleichen Höhe wie bisher, für den Monat zu entrichten. Aufgrund der unregelmäßigen und noch nicht abzusehenden Besuchszeiten der Kinder, erfolgt die Abbuchung für die in Notbetreuung befindlichen Kindern erst jeweils zum Ende des Monats.
Den Beitrag für April werden wir so zügig wie möglich zurückerstatten. Hierbei sind wir noch auf eine Umstellung unseres Abrechnungsprogrammes angewiesen. Sobald dies erfolgt ist, erhalten Sie den Beitrag zurück. Wir danken Ihnen hier für Ihre Geduld.
Falls Sie Krippengeld erhalten und vom Elternbeitrag befreit sind, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, sich unverzüglich mit dem Zentrum Bayern, Familie und Soziales in Verbindung zu setzen.
Mit Blick auf Ihre eventuell veränderte Einkommenssituation, zum Beispiel durch Kurzarbeit, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie Ihren einkommensabhängigen Anspruch auf die Übernahme bzw. Bezuschussung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung jederzeit durch das zuständige Jugendamt überprüfen lassen können.
Im Rahmen der Corona-Krise wird der Kinderzuschlag nun zu einem Notfall-Kinderzuschlag angepasst. Der Zuschlag soll zügig helfen, wenn Familien jetzt Einkommenseinbrüche erleiden und plötzlich nur noch ein kleines Einkommen erzielen. Der Notfall-Kinderzuschlag kann digital bei der Familienkasse beantragt werden.
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