Änderungen für Schulkinder ab dem 10. Mai 2021

7. Mai 2021

Liebe Eltern,

nachfolgend ein Auszug aus dem aktuellen Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales:

Schulkinder, die einen Hort,  besuchen, werden regelmäßig auf eine Coronavirus-Infektion getestet. Aus diesem Grund ist es vertretbar, den für die Möglichkeit des Hortbesuchs maßgeblichen 7-Tage-Inzidenzwert im Gleichklang mit den Grundschulen auf 165 anzuheben.

Das bedeutet: Grundschulkinder dürfen ihren Hort ab dem 10. Mai 2021 regulär besuchen, solange sich der 7-Tage-Inzidenzwert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter dem Wert von 165 bewegt. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Kinder im Wechsel- oder Präsenzunterricht befinden. Erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 165 gelten für Grundschulkinder die bereits bekannten Regelungen zur Notbetreuung. Wie schon bislang werden die Kreisverwaltungsbehörden künftig auch amtlich bekannt geben, sobald der Wert von 165 ausreichend lange über- oder unterschritten ist.

In den Pfingstferien können Grundschulkinder demnach auch die Ferientagesbetreuung nach den Regelungen zum (eingeschränkten) Regelbetrieb regulär besuchen, sofern der 7-Tage-Inzidenzwert unter 165 liegt.

Für jüngere Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, gibt es noch keine Möglichkeit zur regelmäßigen, nicht-invasiven Testung. Es gibt jedoch bereits verschiedene Projekte zu alternativen, innovativen Testmethoden. Zunächst muss allerdings ausreichend erprobt werden, ob solche Tests auch für jüngere Kinder geeignet sind. Dies ist der Fall, wenn Tests zugelassen sind und auch tatsächlich zuverlässige Ergebnisse liefern. Daher gilt für Nicht-Schulkinder die bislang geltende Regelung zur Notbetreuung ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von 100 zunächst weiter fort.

 

Quelle: 421. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Bild:von Pixabay

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